Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, derin den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt und sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist, wird die Anzahlung einbehalten und es sind die folgenden anteiligen Mieten als Entschädigung zu entrichten:
Kündigung:
- bis 65 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Der Vermieter ist bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden des Vermieters nachweisen.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Bei Stornierung vor Mietbeginn wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 100 € fällig, welche ggfs. mit der Anzahlung verrechnet wird.